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Projektbereich A

Die Zukunft des souveränen Rechtsstaats

In den Teilprojekten der A-Säule wird der Wandel in der Rechtsdimension von Staatlichkeit untersucht. Im Mittelpunkt der Analysen steht das Erbringen des normativen Gutes Rechtsstaatlichkeit, also sowohl Schaffen von Rechtssicherheit, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und Gleichheit vor dem Gesetz als auch Schutz der Grundrechte, auch der politischen Rechte und eines demokratischen politischen Prozesses. Diese Konzeptualisierung des normativen Guts Rechtsstaatlichkeit ist für die sozialwissenschaftliche und für die rechtswissenschaftliche Perspektive anschlussfähig.

Einen sozialwissenschaftlichen Zugang finden die Teilprojekte in politikwissenschaftlichen Theorien internationaler Beziehungen und der Integrationsforschung, aber auch in der Politischen Ökonomie und Wirtschaftssoziologie sowie in einem breit gefächerten Spektrum von sozialwissenschaftlichen Untersuchungen zum jeweiligen Forschungsfeld. Einen Völkerrecht, internationales Verwaltungsrecht und internationales Wirtschaftsrecht übergreifenden rechtswissenschaftlichen Bezugspunkt interdisziplinärer Forschung bildet die Konstitutionalisierungsdiskussion. Hier geht es im Kern um die Frage legitimen, rechtlich vermittelten Regierens, also um eine Rekonzeptualisierung des Gutes der Rechtstaatlichkeit im oben erwähnten Sinne in den postnationalen Konstellationen transformierter Staatlichkeit.

Alle rechtswissenschaftlichen Projekte haben die Konstitutionalisierungsproblematik im Blick. Dabei sind die Blickrichtungen unterschiedlich und sie werden vom jeweiligen Projektgegenstand mitbestimmt:

  • In A1 werden die Internationalisierung regulativer Politiken und die Emergenz transnationaler Governance Arrangements betont. Die verfassungsrechtliche Perspektive besteht hier aus einer in drei Dimensionen ausdifferenzierten kollisionsrechten Rahmung, in der die Konfliktkonstellationen rekonstruiert und bewertet werden sollen, die sich aus den Spannungen zwischen Liberalisierung und regulativen Regelungsanliegen ergeben.
  • In A2 wird von judiziellen Streitbeilegungsverfahren ausgegangen, in denen jeweils soziale Rechte zur Geltung gebracht werden: in internationalen Handelsbeziehungen, bei Umweltschutzproblemen und gegenüber Sicherheitspolitiken. Das konstitutionelle Kernanliegen ist demgemäß der Schutz von Menschenrechten unter Bedingungen rechtlicher Fragmentierung und bei nach Art und Intensität divergierenden Formen der Verrechtlichung.
  • In A3 wird die Problematik Konstitutionalisierung in drei Schritten aufgegriffen: durch Analyse der Muster einer materiellen und prozeduralen Eigenlegitimation, die sich in transnationalen privaten und öffentlichen Regulierungsarrangements herausbilden; durch Untersuchung ihrer Beurteilung durch staatliche Institutionen und zivilgesellschaftliche Akteure; und durch eine verfassungsrechtliche Bewertung, die fragt „Inwieweit kann die auf Grundrechtskontrolle und Parlamentsvorbehalt insistierende Verfassungsdogmatik für Legitimationsleistungen der transnationalen Strukturen geöffnet werden?“
  • In A4 geht es um die Diskrepanz zwischen der Nationalstaatlichkeit des Rechts und der Globalisierung des Handels, die zur Herausbildung privater transnationaler Rechtsregime geführt hat, auf die aber auch eine Hierarchisierung von Austauschbeziehungen reagiert. In der Untersuchung dieser Vermachtungsformen wird das klassische Problem des nationalen Wirtschaftsverfassungsrechts neu aufgegriffen.
  • In A6 geht es in der Sache um die Kern-Doktrin von Europas Konstitution, nämlich die Suprematieansprüche und Sperrwirkungen des europäischen Rechts. In A6 geschieht dies freilich in explizit politikwissenschaftlicher Absicht, nämlich durch die positive Analyse der Strategien nationalstaatlicher Akteure, die ihre politische Autonomie zu verteidigen suchen. Diese Perspektive verspricht für beide Seiten Erträge: Die Europarechtswissenschaft kann erfahren, wie sich politische Akteure – sei es bloß strategisch oder sei es auch argumentativ – zu den Geltungsansprüchen des Europarechts verhalten, und sie kann dies bei der Reflexion über ihre Begründbarkeit und ihre Durchsetzbarkeit berücksichtigen. Umgekehrt kann die Politikwissenschaft ihr Verständnis der Wirkungsweise des Europäischen Rechts vertiefen.
 
   
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