Um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verstärkt zu fördern, plant Bundesfamilienministerin Kristina Schröder
die gesetzliche Einführung einer Familien-Pflegezeit für Arbeitnehmer. Während dieser Zeit sollen die pflegenden
Angehörigen in Teilzeit arbeiten, aber einen höheren Verdienst erhalten. Anschließend sollen sie wieder in Vollzeit
tätig sein, dabei aber nur entsprechend einer Teilzeitbeschäftigung entlohnt werden. Die Familien-Pflegezeit
soll bis zu zwei Jahre dauern. In diesem Beitrag wird erörtert, ob diese Zeit angemessen ist und wie lange häusliche
Pflege typischerweise dauert. Hierzu werden die deutlich abweichenden Ergebnisse von drei Studien zur
Dauer der Pflegebedürftigkeit verglichen. Dabei wird u.a. diskutiert, welche methodischen Erklärungen es für die
abweichenden Ergebnisse gibt und wie die durchschnittliche Pflegedauer sinnvoll ermittelt werden kann. |
Müller, Rolf Unger, Rainer Rothgang, Heinz
2010
in: Soziale Sicherheit 6-7 (10): 230-237.
Weitere Informationen
pdf-Datei
|