Regionale Handelsabkommen enthalten neben handelsrechtlichen Verpflichtungen zunehmend Vorschriften zum internationalen Wettbewerbsrecht. Ein Beispiel hierfür ist das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EG und den CARIFORUM-Staaten (CARIFORUM-WPA), das im Dezember 2008 in Kraft trat. Neben Kooperations- und Konsultationsverpflichtungen haben sich die Parteien auf materielle Wettbewerbsregeln geeinigt. Von besonderer Bedeutung sind sektorspezifische Vorschriften für Post- und Telekommunikationsleistungen sowie die Tourismusbranche. Letztere richten sich insbesondere gegen vertikale Wettbewerbsbeschränkungen durch Tourismusvertriebsnetzwerke europäischer Unternehmen. Damit könnte das CARIFORUM-WPA Modellcharakter für zukünftige regionale Handelsabkommen der EG entfalten. |
Krajewski, Markus
2010
in: Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht (EWS), Heft 5, S. 161-167
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