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Grenzüberschreitende Patientenmobilität in Europa zwischen negativer und positiver Integration der Gesundheitssysteme
   
Der Beitrag widmet sich dem Entwurf der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vom 2. Juli 2008 („Patientenmobilitätsrichtlinie“). Mit diesem Entwurf soll einerseits die Rechtsprechung des EuGH kodifiziert und ergänzt sowie den Mitgliedstaaten entsprechende Informationspflichten auferlegt werden. Andererseits sollen weitere Aspekte, die nach Auffassung der Kommission in einem Zusammenhang mit der Patientenmobilität stehen, sekundärrechtlich geregelt werden. Der Entwurf wird daher mit Blick auf die Frage analysiert, in welchem Umfang es sich bei den vorgeschlagenen Regelungen lediglich um eine Kodifizierung und Klarstellung der Grundsätze, die sich aus den EuGH-Urteilen ergeben, handelt, die allenfalls behutsam fortgeschrieben werden und inwieweit die vorgeschlagenen Regeln darüber hinausgehen und neue Verpflichtungen enthalten, die zu einer weitergehenden Harmonisierung des Gesundheitsrechts führen würden. Damit wird auch untersucht, welchem Integrationsmodell sich die grenzüberschreitende Patientenmobilität zuordnen lässt und welche Folgerungen sich daraus für die Weiterentwicklung der Integration der Gesundheitssysteme in Europa ableiten lassen.
Krajewski, Markus
2010
in: Europarecht 45, Heft 2, S. 165-188


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