Der Beitrag diskutiert anhand einer umfassenden Analyse der Rechtsprechung Gegenstand, Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Begriffs "Daseinsvorsorge". Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Begriff in der Rechtsprechung weitgehend deskriptiv benutzt wird und, dass aus der Bezeichung einer Leistung als "Daseinsvorsorge" keine unmittelbaren Rechtsfolgen ableitbar sind. Begrifflich bleibt "Daseinsvorsorge" an die neuen Debatten über öffentliche Dienstleistungen in Europa zwar anschlussfähig; eine Rekonstruktion als "Rechtsbegriff" ist hierfür aber weder nötig noch sinnvoll |
Krajewski, Markus
2008
in: Verwaltungsarchiv 2008, S. 174-196
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