Das vorliegende Paper beobachtet die juristische Staatstheorie in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Begriff des Staats diente der Wissenschaft vom öffentlichen Recht auf verschiedenen Ebenen - Dogmatik des positiven Rechts, Staatstheorie, Methodenlehre – manchmal eher zur eigenen Abschließung, manchmal zur Öffnung gegenüber anderen Disziplinen, namentlich den Soziawissenschaften. Diese Konjunkturen werden im paper verfolgt und Schlüsse für eine moderne, auch inderdisziplinäre Staatsrechtswissenschaft gezogen. |
|