Die vielfältigen Formen der europäischen Mehrebenenverwaltung zeigen eine zunehmende „Zerfaserung“ des Staates durch Funktionsverlagerungen auf die europäische Ebene, auf transnational wirkende andere Mitgliedstaaten und auf die Ebene gesellschaftlicher Selbstorganisation. Zugleich sind neue „Verflechtungen“ in Gestalt mehrstufiger Verwaltungsverfahren zu beobachten. Die eher ad hoc gefundenen Lösungen bedürfen gemeinschaftsverfassungsrechtlicher Strukturierung. Das gilt zum einen für die Frage, welche Verwaltungsaufgabe welcher Ebene zukommt, zum anderen für die organisatorische Ausgestaltung der Ebenen und ihrer Kombination in mehrstufigen Verfahren. Der Beitrag entwickelt verfassungsrechtliche Maßstäbe der Zuteilung und Legitimation der dispersen Verwaltungsbefugnisse und wendet sie auf die vorfindlichen Gestaltungen an. |
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