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The Legal Status of NGOs in International Governance and its Relevance for the Legitimacy of International Organizations
   
Dieses Arbeitspapier führt das Konzept der Rechtspersönlichkeit nichtstaatlicher Akteure als Indikator für die demokratische Legitimität internationaler Organisationen ein. Die Globalisierung hat inzwischen zu einem Wandel von Staatlichkeit geführt, der sich in neuen demokratischen Formen der Teilhabe und neuen Erwartungen und Haltungen gegenüber politischen Institutionen widerspiegelt. Das betrifft auch die internationale Politik, indem internationale Organisationen mehr und mehr in Bezug auf ihre eigene Legitimität in Frage gestellt werden. In diesem Zusammenhang tendieren normativ wie empirisch begründete wissenschaftliche Ansätze dazu, zur Überwindung des Legitimitätsdefizits internationaler Organisationen eine größere Rolle neuer Akteure, meist zivilgesellschaftlicher Organisationen (ZGOs) oder NGOs, zu propagieren. Soll die Teilnahme nichtstaatlicher Akteure an der internationalen Regelsetzung jedoch effektiv, effizient und von dauerhafter Wirkung sein, benötigen diese Akteure ein Minimum an institutionellen Rechten und Pflichten, und damit internationale Rechtspersönlichkeit bzw. einen völkerrechtlichen Status. Rechtspersönlichkeit von nichtstaatlichen Akteuren kann somit als eine Mindestanforderung zur Überwindung des Legitimitätsdefizits internationaler Organisationen herangezogen werden (normativer Ansatz). Sie kann ebenfalls einen wirkungsvollen Analyserahmen für die Auswertung empirischer Daten zur Teilnahme dieser Akteure in internationalen Organisationen zur Verfügung stellen (empirischer Ansatz). Dieses Arbeitspapier wertet die Rechte und Pflichten von NGOs in ihrer Zusammenarbeit mit mehr als 30 internationalen Organisationen aus und zieht daraus Schlüsse hinsichtlich der Rechtspersönlichkeit nichtstaatlicher Akteure wie auch der Qualität des verliehenen völkerrechtlichen Status. Eine solch vergleichende Untersuchung ist sowohl in den Politikwissenschaften wie auch im Völkerrecht einzigartig. Der interdisziplinäre Ansatz dieses Arbeitspapiers verdeutlicht zudem den intrinsischen empirischen und zugleich theoriebildenden Wert des positiven (Völker-)Rechts für die Politikwissenschaften..
Nr. 038/2006
Claudia Kissling


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