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Vom EuGH-Urteil zur Richtlinie – wie die EU-Mitgliedstaaten über die Kodifizierung europäischer Rechtsprechung entscheiden
   
Das Arbeitspapier nimmt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit seiner starken Integrationswirkung (Weiler 1981; Scharpf 1999; Kelemen & Schmidt 2012) als Ausgangspunkt und stellt die Frage, in welcher Weise dieses Richterrecht in nachfolgender EU-Gesetzgebung aufgegriffen wird. In zwei Fallstudien zum Umgang der Dienstleistungsrichtlinie mit der Kostenerstattung für Gesundheitsleistungen und zur Verankerung von Sozialhilfeansprüchen erwerbsloser Unionsbürger in der Unionsbürgerrichtlinie zeigt sich, dass die Befolgung vorangegangener EuGH-Rechtsprechung durch nationale Verwaltungen und Gerichte die Bereitschaft der Mitgliedstaaten zur Kodifizierung in einem europäischen Gesetz beeinflusst (vgl. auch Conant 2002; Alter 2009). In beiden Fällen kam es jedoch zu Entscheidungen von Regierungen und Kommission, die der Compliance mit der Rechtsprechung und den daraus zu erwartenden Positionen nicht entsprachen. Die dafür verantwortlichen Handlungszwänge liegen einerseits in der unterschiedlichen Öffentlichkeitswirkung von Richterrecht und Gesetzgebung begründet, andererseits in Wechselwirkungen zwischen einzelnen Policyaspekten und der Notwendigkeit zur Prioritätensetzung. Abschließend wird festgestellt, dass es nicht nur zu diesen Aspekten weiterer Forschung bedarf, sondern auch zur Compliance mit europäischem Richterrecht und zu ihrer Auswirkung auf europäische Verhandlungspositionen (vgl. Blauberger 2012; Schreinermacher 2014: 240-244).
Nr. 184/2014
Björn Schreinermacher


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