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Entkoppeltes Recht? Die Umweltstandards multinationaler Konzerne zwischen Informalität und Verrechtlichung
   
Im Zeitalter der Globalisierung werden die Trennlinien zwischen Recht und Nicht-Recht, zwischen legitim/illegitim, öffentlich und privat zunehmend porös. Während sich auf der einen Seite die Regelungslücken im formalen staatlichen Recht mehren, emergieren gleichzeitig zahlreiche private Regelungsformen quasi-rechtlichen Charakters. Teilweise wird die Problemlösungskapazität dieser Steuerungsarrangements mit einem Verlust an Transparenz, einer Aushöhlung staatlicher Zugriffsmöglichkeiten und einer Gefährdung der Rechte Dritter erkauft, durch die Rückbettung der Regulative in die institutionelle Ordnung können diese Effekte aber zum Teil abgefangen werden. Das juristisch-soziologische Untersuchungsprogramm, das sich speziell diesen informellen Mechanismen widmet und diese sowohl unter dem Aspekt ihrer Entstehung und Effektivität, als auch unter Aspekten der Rückbindung an geltendes Recht untersucht, kann als "Interlegalitätsforschung" bezeichnet werden. Im vorliegenden Beitrag soll dieser Ansatz auf einen konkreten Untersuchungsfall angewendet werden, nämlich die Entstehung grenzübergreifender umwelt- und sicherheitsbezogener Steuerungssysteme im Akteurskreis multinationaler Chemiekonzerne deutscher Herkunft.
Nr. 020/2005
Martin Herberg


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