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Private Sicherheitsunternehmen und die USA. Eine Länderstudie zur Regulierung von Privaten Sicherheitsdiensten im Bereich der äußeren Sicherheitsgewährleistung
   

In Reaktion auf zahlreiche wirtschaftliche Missbrauchsfälle und Gewalteskalationen, in die Private Sicherheitsunternehmen (PSU) während des Irak- und Afghanistaneinsatzes verwickelt waren, sind in den Vereinigten Staaten eine Reihe von neuen Regulierungen in Kraft getreten. Im Mittelpunkt stehen Reformen zur Stärkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von PSU-Mitarbeitern und neue Mechanismen zur Kontrolle von Sicherheitsfirmen, die für die USA als contractor im Bereich des Personen-, Transport- oder Gebäudeschutzes tätig sind.

Auch wenn eine überparteiische Untersuchungskommission des Kongresses in ihrem Abschlussbericht (2011) die Verschwendung von U.S.-Steuergeldern durch PSU im Irak und in Afghanistan auf bis zu 60 Milliarden Dollar schätzte, sprach sie sich nicht für ein striktes PSU-Verbot aus, sondern fordert primär den personellen Ausbau staatlicher Kontroll- und Überwachungsorgane. Eine eindeutige Verbotsregel hat der Kongress 2009 lediglich in Folge des Abu Ghraib-Folterskandals in Bezug auf Verhörtätigkeiten verankert, die nunmehr allein durch staatliches Personal ausgeübt werden dürfen. Der Einsatz von Schutzfirmen soll hingegen nur dann ausgeschlossen sein, wenn in unkontrollierten oder hochgefährlichen Umgebungen der Einsatz von tödlicher Gewalt zu erwarten ist. Der Verteidigungsminister hat 2010 einem gesetzlichen Auftrag entsprechend neue Vergleichsregeln zur Kostenberechnung staatlicher und privater Aufgabenausführungen erlassen. Diese sollen das Insourcing von Sicherheitsaufgaben erleichtern, bleiben als Maßstab für einen fairen Kostenvergleich zwischen öffentlichen und privaten Anbietern aber weiterhin umstritten. Nach Einschätzung der parlamentarischen Untersuchungskommission führt der Einsatz von PSU lediglich im Falle langfristiger Auslandseinsätze zu relativen Kostenersparnissen, wenn Mitarbeiter aus dem Einsatzland oder aus Drittstaaten angeworben werden können, die vergleichsweise niedrigere Löhne als U.S.-Bürger beziehen.

Nr. 167/2012
Steffen Kommer


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