Dieses Paper ist ein erster Versuch 30 OECD-Gesundheitssysteme anhand einer Typologie zu klassifizieren, die von Rothgang et al. (2005) vorgestellt und von Wendt et al. (2009) weiterentwickelt wurde. Im Gegensatz zu bestehenden Taxonomien folgt diese Typologie einem deduktiven Ansatz. Sie unterscheidet zwischen den drei Kerndimensionen eines Gesundheitssystems: Regulierung, Finanzierung und Leistungserbringung. Darüber hinaus werden auf Grundlage bestehender sozialwissenschaftlicher Konzepte drei Akteure unterschieden: Staat, gesellschaftliche Akteure und Marktteilnehmer. Idealtypische Konstellationen treten auf, wenn alle Dimensionen vom gleichen Akteur (Staat, Gesellschaft oder Markt) dominiert werden. Wir argumentieren zudem, dass es eine hierarchische Beziehung zwischen den drei Dimensionen gibt. Dabei nimmt die Regulierung die übergeordnete Stellung ein, gefolgt von der Finanzierung und schließlich der Leistungserbringung, wobei die Ausprägung vorrangiger Dimensionen die Ausgestaltungsoptionen der nachrangingen limitiert. Diese Hierarchie reduziert die Zahl der theoretisch plausiblen Gesundheitssystemtypen im Rahmen des deduktiven Ansatzes. Die Klassifizierung von 30 OECD-Ländern anhand ihrer gegenwärtigen institutionellen Ausprägungen führt zu fünf Gesundheitssystemtypen: Nationaler Gesundheitsdienst, nationales Krankenversicherungssystem, Sozialversicherungssystem, etatistisches Sozialversicherungssystem und privates Gesundheitssystem. Von besonderer Bedeutung sind die Typen „nationales Krankenversicherungssystem“ und „etatistisches Sozialversicherungssystem“, da beide in Staaten auftreten, deren Zuordnung zu bestimmten Gesundheitssystemtypen bisher umstritten war. Darüber hinaus sticht Slowenien als Ausnahmefall aus dem Ländersample hervor. Die Ergebnisse werden im Hinblick auf alternative Typologien, mögliche Erklärungsfaktoren für die Einordung einzelner Länder und wahrscheinliche Entwicklungstrends diskutiert. |
Nr. 165/2012
Katharina Böhm Achim Schmid Ralf Götze Claudia Landwehr Heinz Rothgang
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