Der Klimawandel mit seinen Folgen für das Erdsystem lässt sich nur mit einer globalen Rechtsarchitektur bewältigen. Diese integriert eine Vielfalt von Steuerungsarrangements von lokaler und transnationaler Selbstregulierung in Gesellschaft und Wirtschaft über innerstaatliches Recht und horizontaler Rechtsdiffusion bis zu transnationaler Administration, internationalem Recht und Recht internationaler Organisationen. Mit einem funktions-strukturellen Ansatz ist zu untersuchen, was die einzelnen Formationen zum Klimawandel beitragen und wie sie auf klimafreundliche Ziele eingestellt werden können. Dafür sind Wechselwirkungen zwischen ihnen zu optimieren sowie geeignete Strategien und Instrumente auszuwählen. Die Realisierbarkeit wirksamer Klima-Governance hängt jedoch von den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einsichten und Kräfteverhältnissen ab, die vermutlich nur aus Krisen lernen. Zudem wirft sie Legitimationsprobleme auf, die sich durch Einführung prozeduraler und inhaltlicher Anforderungen an nicht-staatliche Formationen mit verfassungsrechtlichen Geboten in Einklang bringen lassen. |
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