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Wettbewerbspolitische Aspekte in der Entwicklung des modernen Privatrechts
   
Wirtschaftlicher Austausch kann sich nur entwickeln, wenn er hinreichend gegen opportunistisches Verhalten abgesichert ist. In der globalisierten Wirtschaft des 21. Jahrhunderts werden grenzüberschreitende Geschäfte meist nicht durch staatliche Gerichte, sondern durch „Private Ordering“ und unternehmensinterne Hierarchiestrukturen – mithin durch persönliche Abhängigkeitsbeziehungen – geschützt. Damit weisen globale Märkte enge Parallelen zu vorindustriellen Märkten auf, welche durch die Abhängigkeitsbeziehungen innerhalb der ständischen Gesellschaftsordnung stabilisiert wurden. Dieses Arbeitspapier geht daher der Frage nach, inwieweit die Verstaatlichung des Privatrechtssystems auf nationaler Ebene notwendige Bedingung für die Entstehung moderner Wettbewerbsmärkte war, indem dieses Privatrechtssystem individuellen Tauschverkehr losgelöst von persönlichen Abhängigkeiten ermöglichte. untermauert durch zeitgenössische Beiträge wird herausgearbeitet, dass bereits im 19. Jahrhundert die konstitutive Bedeutung staatlicher Privatrechtsinstitutionen für wettbewerbliche Marktstrukturen zumindest unterschwellig erkannt und artikuliert wurde. Das Arbeitspapier legt damit eine Grundlage für die aktuell relevante Problematik, inwieweit Machtungleichgewichte und konzentrierte Marktstrukturen in der globalisierten Wirtschaft des 21. Jahrhunderts zumindest auch durch die Defizite staatlichen Privatrechts auf internationaler Ebene bedingt sind.
Nr. 126/2010
Jens Mertens


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