Durch den Prozess der internationalen Verrechtlichung kann es an vielen Stellen zu Konflikten zwischen überlappenden Rechtsordnungen kommen – vertikal zwischen nationalem und internationalem Recht sowie horizontal zwischen nationalem und ausländischem Recht. In der Wettbewerbskontrolle bestehen zwar große Überlappungen zwischen den Anwendungsbereichen amerikanischen und europäischen Rechts, doch kommt es nur relativ selten zu tatsächlichen Konflikten. Die Wettbewerbsbehörden in den USA sowie in der EU haben eine enge Kooperation entwickelt, die Rechtskonflikte vorab zu vermeiden versucht, anstatt klare Grenzen zwischen den jeweiligen Rechtsordnungen zu bestimmen. Neben der Konfliktvermeidung hilft die transatlantische Kooperation den Wettbewerbsbehörden zudem, unabhängiger zu werden vom Einfluss der Politik, der Rechtsprechung sowie der kontrollierten Firmen. |
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