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Teilprojekt D2: Internationalisierung des Gewaltmonopols
 
Projektleitung   Jachtenfuchs, Markus
 

Zu den klassischen Merkmalen von Staatlichkeit gehört das Monopol der legitimen physischen Gewaltanwendung, verkörpert durch Polizei und Militär. Für viele ist dies gar ihr Definitionsmerkmal. Während in anderen Bereichen vielfach Verlagerungstendenzen zu beobachten sind, scheint die unmittelbare Verfügung über den Einsatz von Gewaltmitteln in der OECD-Welt weiterhin ausschließlich den Staaten vorbehalten zu bleiben.

Das ist jedoch nicht das gesamte Bild. Zum einen verändert sich seit der Hochzeit des DRIS der Gegenstandsbereich, in dem Polizei und Militär eingesetzt werden. Zum anderen ist eine Trans- und Internationalisierung der Problemlagen zu beobachten. Im Ergebnis, so die Vermutung, ist nicht nur im Sachbereich Wohlfahrt, sondern auch in denen von Sicherheit und Herrschaft ein verwobenes Geflecht von internationalen Institutionen mit inter- und supranationalen Elementen entstanden. Hier hat wahrscheinlich eine starke Ausdifferenzierung je nach Problemtyp und institutionellem Arrangement stattgefunden. Dadurch könnte die Anwendung von Gewalt an externe Normen und Regeln geknüpft werden und könnten faktische Interdependenzen entstehen. Wenn dies zutrifft, tragen Staaten selbst dazu bei, ihre Handlungsfreiheit hinsichtlich der Anwendung von Gewalt externen Einflüssen und Legitimationsprozessen zu unterwerfen. Dies entspräche einer Internationalisierung von Staatlichkeit in der Ressourcendimension.

Im Vergleich der 1970er mit den 1990er Jahren soll dem in den Bereichen zwischenstaatlicher Krieg, Bürgerkrieg, transnationaler Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität nachgegangen werden.
Hier soll erstens konkret untersucht werden, wo genau und in welchen Formen Staaten bereit sind, Aufgaben an internationale Institutionen abzugeben. Es geht also um staatliche Präferenzen hinsichtlich der Internationalisierung des Gewaltmonopols. Im Hintergrund steht dabei die Frage, wie stark die damit verbundenen formalen und faktischen Einschränkungen der staatlichen Handlungsfreiheit sind.
Zweitens geht es um die Ursachen für diesen Wandel oder sein Ausbleiben je nach Themenbereich.
Drittens wird gefragt, ob damit eine Veränderung staatlicher Identitäten oder Strukturen einhergeht und ob diese dauerhafter Natur ist oder nicht.

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Abschlussbericht
Projektantrag 2003-2006
Verlauf der Forschungsphasen 2003-2006

 
       
 
   
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