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20 Jahre Gesundheitsstrukturgesetz: Leistungen und Lücken beim Abbau historisch bedingter Beitragssatzunterschiede
   
Zu den Kernzielen des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG), das 1993 und damit vor 20 Jahren in Kraft trat, gehörte der Abbau der historisch bedingten Beitragssatzunterschiede in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu führte der Gesetzgeber die freie Kassenwahl und einen Risikostrukturausgleich (RSA) ein. Anhand eines neuen Datensatzes, der Angaben zu sämtlichen zwischen 1996 und 2012 existierenden gesetzlichen Krankenkassen enthält, untersucht dieser Beitrag, ob und in welchem Umfang das GSG und seine Folgegesetzgebung dieses Ziel erreicht hat. Dabei zeigt sich, dass der ursprüngliche RSA die zunehmende Abwanderung gesunder Erwerbstätiger in günstige Kassen nicht ausgleichen konnte. Auch der RSA-Reform gelang es nicht, diesen Trend umzukehren. Erst der 2009 eingeführte Gesundheitsfonds nivellierte durch einen vollständigen Finanzkraftausgleich und einen morbiditätsorientierten RSA die Beitragssatzunterschiede und schuf die Vorraussetzung für einen Preiswettbewerb, der sich weniger an der Versichertenstruktur als vielmehr an der Wirtschaftlichkeit orientiert.
Götze, Ralf
2013
in: Zeitschrift für Sozialreform 59 (4), 459-476.


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